Unsere Expertise im Heilmittelwerberecht umfasst insbesondere die folgenden Tätigkeiten und Beratungsfelder:
Beurteilung von Werbemaßnahmen nach den Vorgaben des HWG und UWG // außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in heilmittelwerberechtlichen Auseinandersetzungen // Beobachtung und rechtliche Überprüfung der Werbeauftritte von Mitbewerbern // Verteidigung von Werbung bei Beanstandung durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände // rechtliche Überprüfung von Werbemaßnahmen, Produktaufmachungen, Webseiten oder Produktflyern // Beurteilung von Werbemaßnahmen nach den Vorgaben des HWG und UWG // Prüfung von Produktname auf mögliche Irreführungseignung // Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen